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Erlaubnis beantragen zum Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die für Tierversuche oder andere wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind
[Nr.99110072001000 ]

Teaser

Erteilung einer Erlaubnis für das Züchten, Halten und / oder Verwenden von Wirbeltieren, Kopffüßern oder deren Organe / Gewebe für Versuchszwecke oder für wissenschaftliche Zwecke; auch zum Zwecke der Abgabe an Dritte.

Verfahrensablauf

Kostenart: variabel

Kostenhöhe (fix): ______ Euro

Kostenhöhe (variabel): von 25 bis zu 1.000 Euro

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Zahlungsweise: Rechnung

Gegebenenfalls zusätzlich: Wählen Sie ein Element aus.

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URL zur Gebührenbildung: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/service/antrage_formulare_info_und_merkblatter/antraege-formulare-info-und-merkblaetter-177737.html

Kassenzeichen:

Bemerkung: für jeden Antrag wird ein neues Kassenzeichen vergeben

Sie erhalten die Erlaubnis wenn Sie die o. g. Voraussetzungen erfüllen.

Zur Beantragung der Erlaubnis laden Sie sich das Antragsformular auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herunter, füllen es aus und senden das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen an das LAVES.

Das LAVES entscheidet schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags. Die Frist kann vom LAVES um bis zu zwei Monate verlängert werden, soweit der Umfang und die Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Erlaubnis dies rechtfertigen.

Bei der Berechnung der Frist bleiben die Zeiten unberücksichtigt, während derer der Antragsteller trotz schriftlicher oder elektronischer Aufforderung des LAVES den in der Tierschutz-Versuchstierverordnung geregelten Anforderungen an eine Erlaubniserteilung nicht nachgekommen ist.

Mit der Ausübung der Tätigkeit (Züchten, Halten, Verwenden von Wirbeltieren oder Kopffüßern) darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.

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Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren nach Zeitaufwand auf Grundlage von GebOöV 2.1.9 berechnet.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
 

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben