Erlaubnis für Finanzdienstleister beantragen
[Nr.99050039005000 ]
Teaser
Wenn Sie Finanzdienstleistungen anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:
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Für eine Erlaubnis zum Erbringen der Tatbestände § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 10 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 bis 4 oder 11 KWG müssen die Formulare aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 verwendet werden. Füllen Sie die folgenden Formulare aus:
- Formular für den Antrag auf Zulassung als Wertpapierfirma
- gegebenenfalls: Liste der Mitglieder des Leitungsorgans
- gegebenenfalls: Benachrichtigung über Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans
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Ansonsten können Sie den Antrag formlos stellen.
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Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bitte in dreifacher Ausfertigung an die BaFin.
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Die BaFin prüft Ihren Antrag.
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Sie bekommen dann per Post Bescheid über die Entscheidung der BaFin.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben