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Erlaubnis für Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler
[Nr.99050035010000 ]
Teaser
Möchten Sie als selbstständiger produktakzessorischer Versicherungsvermittler arbeiten, können Sie sich von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler befreien lassen.
Zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige IHK
Verfahrensablauf
Die Erlaubnisbefreiung können Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
- Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnisbefreiung und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
- Die erteilte Erlaubnisbefreiung gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnisbefreiung widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben