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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
[Nr.99071001001000 ]
Teaser
Eine Kindertageseinrichtung bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung,
Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung
des 14. Lebens
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben