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Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragen
[Nr.99129066005000 ]
Teaser
Wenn Sie Grundwasser in nicht nur geringfügigen Mengen entnehmen möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
-
Die zuständige Wasserbehörde
- prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
-
Sie erhalten
- eine Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben