Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser in einem förmlichen Verfahren beantragen
[Nr.99129068005000 ]
Teaser
Wenn Sie Grundwasser entnehmen möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen. Diese kann in einigen Fällen nur in einem förmlichen Verwaltungsverfahren erteilt werden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
-
Diese
- prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
- Die zuständige Stelle gibt das Vorhaben öffentlich bekannt.
- Die zuständige Stelle führt, falls notwendig, eine mündliche Verhandlung mit den Beteiligten durch.
-
Sie erhalten
- eine Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 9 Absatz 1 Nummer 5 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 15 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 8 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
- § 9 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde, in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte, Region Hannover
Formulare
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine Hinweise / Besonderheiten