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Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei erhalten
[Nr.99102117001002 ]

Teaser

Wenn Sie eine sogenannte Abfindungsbrennerei betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie das Formular »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei mit Betriebserklärung« (Formular 1248) über die Internetseite der Zollverwaltung.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen oder weiteren Formulare zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Ob die bei der Antragstellung gemachten Angaben den tatsächlichen Betriebsverhältnissen entsprechen, prüft das Hauptzollamt in der Regel vor Erteilung der Erlaubnis vor Ort.
  • Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.

Erlaubnis online beantragen:

  • Sie können das Formular und zur Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei und ggf. weitere Formulare auch online ausfüllen und einreichen.
  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung im Internet auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder einer Ablehnung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben