Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte [WBK]) als schießsportliche Vereine beantragen
[Nr.99089018001017 ]
Teaser
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Erwerb und Besitz schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung der verantwortlichen Person per Post.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.
Wenn Sie den Erwerb und Besitz online beantragen wollen:
- Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.
Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über die persönliche Eignung der verantwortlichen Person müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben