Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (gelbe Waffenbesitzkarte [WBK]) als einzelner Sportschütze beantragen
[Nr.99089018001016 ]

Teaser

Wenn Sie als Sportschütze Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie den Erwerb und Besitz schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und den Nachweis über Ihre regelmäßigen Aktivitäten in Ihrem schießsportlichen Verein sowie das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung per Post.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.

Wenn Sie den Erwerb und Besitz online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein und laden den Nachweis über Ihre regelmäßigen Aktivitäten in Ihrem schießsportlichen Verein hoch.
  • Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben