Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen
[Nr.99089018001018 ]
Teaser
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Erwerb und Besitz schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular per Post.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.
Wenn Sie den Erwerb und Besitz online beantragen wollen:
Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Waffenbehörde, in deren Bezirk die jagdliche Vereinigung ihren Sitz hat.
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben