Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige
[Nr.99089018001002 ]
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zum Sammeln von erlaubnisbedürftigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular und den Nachweis Ihrer Tätigkeit als Waffen oder Munitionssachverständiger sowie das Gutachten zum Nachweis Ihrer persönlichen Eignung (sofern erforderlich) an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.
Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen wollen:
- Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.
- Den Nachweis Ihrer Tätigkeit als Waffen oder Munitionssachverständiger laden Sie hoch.
Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben