Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler
[Nr.99089018001019 ]
Teaser
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zum Sammeln von erlaubnisbedürftigen Waffen und/oder Munition schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular und das Gutachten zum Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung sowie das Gutachten zum Nachweis Ihrer persönlichen Eignung (sofern erforderlich) an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.
Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen wollen:
- Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.
- Das Gutachten zum Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung laden Sie hoch.
Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben