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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen
[Nr.99018037001000 ]

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Ergotherapeut« oder Ergotherapeutin führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg, team4sl3@ls.niedersachsen.de

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben