Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beantragen
[Nr.99018039001000 ]
Teaser
Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger« bzw. »Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin« führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, team4sl3@ls.niedersachsen.de