Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin oder Masseur und medizinische Bademeisterin oder medizinischer Bademeister beantragen
[Nr.99018071001000 ]
Teaser
Wenn Sie die Berufsbezeichnung » Masseur und medizinischer Bademeister « führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, team4sl3@ls.niedersachsen.de