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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Erteilung
[Nr.99018096001000 ]

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung » Notfallsanitäter « oder "Notfallsanitäterin" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

  • Entgegennahme des Antrages auf Feststellung der Gleichwertigkeit von einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung im Rettungswesen
  • Weiterleitung des Antrages zur Begutachtung an eine Fachschule (wird auf freiwilliger Basis tätig), gegebenenfalls Weiterleitung an die ZAB (Zentralstelle für ausl. Bildungswesen)
  • Mitteilung des Begutachtungsergebnisses
  • Erteilung des Kostenfestsetzungsbescheides für die Erstellung des Gutachtens
  • Je nach Ergebnis: Verfahren zur Erteilung der Berufserlaubnis Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, gegebenenfalls Feststellung der Gleichwertigkeit zur Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter sonst Aufarbeitung der im Gutachten festgestellten Mängel

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

An das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK)

Zuständige Stelle

das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK)

Formulare

nicht angegeben