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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut beantragen
[Nr.99018083001000 ]

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung » Physiotherapeutin oder Physiotherapeut « führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, team4sl3@ls.niedersachsen.de

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben