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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Assistentin beantragen
[Nr.99018081001000 ]

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung veterinärmedizinisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden haben,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind und
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 4 Monate.