Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Assistentin beantragen
[Nr.99018081001000 ]
Teaser
Wenn Sie die Berufsbezeichnung veterinärmedizinisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie
- die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden haben,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 4 Monate.