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Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen
[Nr.99050080005000 ]

Teaser

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchten, benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis oder Sie müssen sich registrieren lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft formlos schriftlich bei der BaFin stellen.

  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihre Unterlagen. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen wird sich die BaFin gegebenenfalls mit Ihnen schriftlich per E-Mail oder Post in Verbindung setzen, falls weitere Unterlagen notwendig sind.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie Informationen über Fristverlängerungen.
  • Die BaFin erlässt den Erlaubnisbescheid oder einen Bescheid über die Versagung der Erlaubnis sowie einen Gebührenbescheid.
  • Die BaFin veranlasst eine Bekanntmachung der Erlaubnis im Bundesanzeiger. 

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben