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Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen
[Nr.99050080005000 ]
Teaser
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchten, benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis oder Sie müssen sich registrieren lassen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft formlos schriftlich bei der BaFin stellen.
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die BaFin.
- Die BaFin prüft Ihre Unterlagen. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen wird sich die BaFin gegebenenfalls mit Ihnen schriftlich per E-Mail oder Post in Verbindung setzen, falls weitere Unterlagen notwendig sind.
- Gegebenenfalls erhalten Sie Informationen über Fristverlängerungen.
- Die BaFin erlässt den Erlaubnisbescheid oder einen Bescheid über die Versagung der Erlaubnis sowie einen Gebührenbescheid.
- Die BaFin veranlasst eine Bekanntmachung der Erlaubnis im Bundesanzeiger.
Rechtsgrundlage(n)
- §17 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- § 20 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- § 21 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- § 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- EU-Richtlinie 2009/65/EG
- EU-Richtlinie 2011/61/EU
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben