Erlaubnis zum Schießen beantragen
[Nr.99089088001000 ]
Verfahrensablauf
Die Schießerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Schießerlaubnis schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular und die Unterlagen, zum Beispiel Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) oder Ihren Jagdschein per Post an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.
Wenn Sie die Schießerlaubnis online beantragen wollen:
- Sie reichen den Antrag über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.
Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) oder Ihren Jagdschein müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben