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Was erledige ich wo?

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Erlaubnis zum Schießen beantragen
[Nr.99089088001000 ]

Verfahrensablauf

Die Schießerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Schießerlaubnis schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und die Unterlagen, zum Beispiel Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) oder Ihren Jagdschein per Post an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.

Wenn Sie die Schießerlaubnis online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Antrag über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.

Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) oder Ihren Jagdschein müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben