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Erlaubnis zum Umgang mit Tabakwaren beantragen
[Nr.99102139001000 ]
Teaser
Wenn Sie Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren herstellen, verarbeiten, empfangen oder versenden, die noch nicht versteuert sind, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis können Sie online über das Zoll-Portal oder per Post beantragen.
Antrag im Zoll-Portal:
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Sie rufen das Zoll-Portal auf und melden sich an.
- Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung im Zoll-Portal notwendig.
- Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist eine Identifizierung mit »ELSTER« erforderlich. Nähere Informationen finden sie unter dem Punkt »Online-Dienst«.
- Sie wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
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Folgende Formulare stehen Ihnen dort zur Verfügung:
- »Steuerlageninhaber«: »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren« (Formular 1650),
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»Registrierter Empfänger«:
- »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger (Dauererlaubnis)« (Formular 2745),
- »Antrag Auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728),
- »Registrierter Versender«: »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender« (Formular 2736),
- »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung« (Formular 2740).
- Füllen Sie das gewählte Formular vollständig aus.
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid zum eingereichten Formular abrufen.
Antrag per Post:
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Laden Sie das passende Formular für den Hauptantrag über die Internetseite des Zolls herunter:
- »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren« (Formular 1650)
- »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger (Dauererlaubnis)« (Formular 2745)
- »Antrag Auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728)
- »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender« (Formular 2736)
- »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung« (Formular 2740)
- Füllen Sie das jeweils erforderliche Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Stellen Sie die jeweils benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie alles per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
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Das »Sortenverzeichnis, allgemeines" (Formular 1684) muss zusätzlich beim Hauptzollamt Bielefeld eingereicht werden. Gilt für:
- Steuerlagerinhaber
- registrierte Empfänger
- registrierte Versender
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- § 6 Absatz 1 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- § 7 Absatz 2 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- § 8 Absatz 2 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- § 30 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e und f in Verbindung mit § 31 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- §§ 4 bis 14 Tabaksteuer-Durchführungsverordnung (TabStV)
- §§ 45 bis 47 Tabaksteuer-Durchführungsverordnung (TabStV)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben