Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin« oder »Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker« beantragen
[Nr.99118017016000 ]
Teaser
Sie wollen in Deutschland in der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder als Gegenprobensachverständige bzw. als Gegenprobensachverständiger tätig sein? Dann benötigen Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Lebensmitteltechniker*in"
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen und ihn handschriftlich unterzeichnen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Niedersachsen ausüben wollen. Die benötigten Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden.
Wenn die Prüfung Ihrer Hochschul-Qualifikation positiv ausfällt und Sie sonstige Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zugestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: +49 511120-0
E-Mail:
poststelle@ml.niedersachsen.de
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover