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Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
[Nr.99089130001000 ]

Teaser

Sie wollen Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen bzw. vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Die Mitnahmeerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Mitnahmeerlaubnis schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und die erforderlichen Dokumente beziehungsweise deren Kopien per Post an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen.

Wenn Sie die Mitnahmeerlaubnis online beantragen wollen:

Sie reichen den Antrag über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein und laden Kopien der Dokumente/Unterlagen hoch.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben