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Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer beantragen
[Nr.99132022001000 ]
Teaser
Berufsangehörigen kann auf Antrag die Erlaubnis erteilt werden, weiterhin die Berufsbezeichnung zu führen.
Zuständige Stelle
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben