Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
[Nr.99018012001000, 99018012001001, 99018012001002 ]
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Wenn Sie eine abgeschlossene tierärztliche Berufsausbildung nachweisen, jedoch über keine deutsche Approbation verfügen, können Sie eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Voraussetzungen
Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs kann erteilt werden, wenn Sie
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ergibt
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- einen Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung für den tierärztlichen Beruf erbracht haben
- gegebenenfalls eine Möglichkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufs in nichtselbständiger Tätigkeit nachweisen können (z. B. durch Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage). Hinweis: Der Antrag wird in den Bundesländern NRW, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen ohne Angabe des Arbeitgebers nicht weiterbearbeitet
- über die, für die Ausübung der Berufstätigkeit, erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Über das Erteilen der Erlaubnis entscheidet die zuständige Behörde. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie wird nur mit einer Gesamtdauer von maximal 4 Jahren und widerruflich erteilt. Bei bestimmten Ausnahmen kann der Zeitraum verlängert werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch unter Beifügung der benötigten Unterlagen stellen.
Im Anschluss prüft und bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag (ggf. Anforderung weiterer Unterlagen/ Klärung besonderer Fragestellungen).
Schließlich teilt Ihnen die zuständige Stelle die Entscheidung über Ihren Antrag in Form eines Bescheids über die Erteilung/Ablehnung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs mit.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Berufserlaubnis kann zu strafrechtlichen Folgen führen. Ebenfalls sind die Regelungen des Arzneimittelgesetzes zu beachten.