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Erlaubnisse zum Umgang mit Alkopops beantragen
[Nr.99102109001001 ]

Teaser

Wenn Sie Umgang mit Alkopops haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen oder Versenden der Alkopops.

Verfahrensablauf

Alle Erlaubnisse müssen im Voraus beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich beantragt werden. 

  • Laden Sie das für passende Formular für den Hauptantrag über die Internetseite der Zollverwaltung:
    • "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops" (Formular 1240)
    • "Antrag - registrierter Empfänger, Dauererlaubnis" (Formular 2745)
    • "Antrag - registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728)
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie die jeweils benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt. 
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben