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Erlaubnisse zum Umgang mit unversteuertem Kaffee beantragen
[Nr.99102122001000 ]

Teaser

Wenn Sie Umgang mit unversteuerten Kaffee haben oder kaffeehaltige Waren damit herstellen nicht nur gelegentlich aus einem anderen EU-Staat beziehen möchten, benötigen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie online über das Zoll-Portal oder per Post beantragen:

Erlaubnis online beantragen:

  • Sie rufen das Zoll-Portal auf und melden sich an.
    • Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung im Zoll-Portal notwendig.
    • Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist eine Identifizierung mit »ELSTER« erforderlich. Nähere Informationen finden sie unter dem Punkt »Online-Dienst«.
  • Sie wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
  • Folgende Formulare stehen Ihnen dort zur Verfügung:
    • Steuerlagerinhaber:
      • Formular 1840 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
      • Formular 1841 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee oder zur Änderung einer Erlaubnis"
    • Registrierte Versender:
      • Formular 2736 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender oder Anzeige einer Änderung" und
      • Formular 2737 "Warenverzeichnis - registrierter Versender (ohne Energieerzeugnisse)"
    • Versandhändler:
      • Formular 2761 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versandhändler oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnisformular-Fußzeile« und
      • Formular 2762 "Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versandhändler - Warenverzeichnis«
      • Steuervertreter eines Versandhändlers:
      • Formular 2753 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis"
    • Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken:
      • Formular 1831 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Bezieher (Dauererlaubnis) oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
      • Formular 1832 "Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Bezieher zu gewerblichen Zwecken für Kaffee und/oder (Dauererlaubnis) oder Kaffeehaltige Waren"
    • Hersteller kaffeehaltiger Waren:
      • Formular 1844 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
      • Formular 1845 "Anlage zum Antrag (Vordruck 1844) auf Erteilung einer Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren"
  • Sie füllen das gewählte Formular vollständig aus.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid (Erlaubnis oder Ablehnung) zum eingereichten Formular digital abrufen.

Verfahrensablauf per Post:

  • Sie laden das für Sie passende Formular über die Internetseite der Zollverwaltung herunter:
    • Steuerlagerinhaber:
      • Formular 1840 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
      • Formular 1841 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee oder zur Änderung einer Erlaubnis«
    • Registrierter Versender:
      • Formular 2736 "Antrag - registrierter Versender (ohne Energieerzeugnisse)« und
      • Formular 2737 "Warenverzeichnis - registrierter Versender (ohne Energieerzeugnisse)«
    • Versandhändler:
      • Formular 2761 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versandhändler oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnisformular-Fußzeile" und
      • Formular 2762 "Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versandhändler - Warenverzeichnis«
    • Steuervertreter eines Versandhändlers:
      • Formular 2753 »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis mit Warenverzeichnis"
    • Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken:
      • Formular 1831 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Bezieher (Dauererlaubnis) oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
      • Formular 1832"Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Bezieher zu gewerblichen Zwecken für Kaffee und/oder Kaffeehaltige Waren - Warenverzeichnis -"
    • Hersteller kaffeehaltiger Waren:
      • Formular 1844 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
      • Formular 1845 "Anlage zum Antrag (Vordruck 1844) auf Erteilung einer Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren"
  • Sie füllen das jeweilige Formular vollständig aus, fügen gegebenenfalls die zusätzlichen Unterlagen bei. Jedes Formular enthält Ausfüllhinweise und gegebenenfalls weitere Informationen zum beantragten Verfahren.
  • Sie senden alles per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten per Post einen Bescheid   in Form einer   Erlaubnis oder einer   Ablehnung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben