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Erlaubnisse zum Umgang mit unversteuertem Kaffee beantragen
[Nr.99102122001000 ]
Teaser
Wenn Sie Umgang mit unversteuerten Kaffee haben oder kaffeehaltige Waren damit herstellen nicht nur gelegentlich aus einem anderen EU-Staat beziehen möchten, benötigen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie online über das Zoll-Portal oder per Post beantragen:
Erlaubnis online beantragen:
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Sie rufen das Zoll-Portal auf und melden sich an.
- Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung im Zoll-Portal notwendig.
- Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist eine Identifizierung mit »ELSTER« erforderlich. Nähere Informationen finden sie unter dem Punkt »Online-Dienst«.
- Sie wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
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Folgende Formulare stehen Ihnen dort zur Verfügung:
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Steuerlagerinhaber:
- Formular 1840 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
- Formular 1841 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee oder zur Änderung einer Erlaubnis"
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Registrierte Versender:
- Formular 2736 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender oder Anzeige einer Änderung" und
- Formular 2737 "Warenverzeichnis - registrierter Versender (ohne Energieerzeugnisse)"
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Versandhändler:
- Formular 2761 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versandhändler oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnisformular-Fußzeile« und
- Formular 2762 "Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versandhändler - Warenverzeichnis«
- Steuervertreter eines Versandhändlers:
- Formular 2753 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis"
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Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken:
- Formular 1831 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Bezieher (Dauererlaubnis) oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
- Formular 1832 "Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Bezieher zu gewerblichen Zwecken für Kaffee und/oder (Dauererlaubnis) oder Kaffeehaltige Waren"
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Hersteller kaffeehaltiger Waren:
- Formular 1844 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
- Formular 1845 "Anlage zum Antrag (Vordruck 1844) auf Erteilung einer Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren"
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Steuerlagerinhaber:
- Sie füllen das gewählte Formular vollständig aus.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid (Erlaubnis oder Ablehnung) zum eingereichten Formular digital abrufen.
Verfahrensablauf per Post:
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Sie laden das für Sie passende Formular über die Internetseite der Zollverwaltung herunter:
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Steuerlagerinhaber:
- Formular 1840 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
- Formular 1841 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee oder zur Änderung einer Erlaubnis«
-
Registrierter Versender:
- Formular 2736 "Antrag - registrierter Versender (ohne Energieerzeugnisse)« und
- Formular 2737 "Warenverzeichnis - registrierter Versender (ohne Energieerzeugnisse)«
-
Versandhändler:
- Formular 2761 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versandhändler oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnisformular-Fußzeile" und
- Formular 2762 "Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versandhändler - Warenverzeichnis«
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Steuervertreter eines Versandhändlers:
- Formular 2753 »Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis mit Warenverzeichnis"
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Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken:
- Formular 1831 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Bezieher (Dauererlaubnis) oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
- Formular 1832"Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Bezieher zu gewerblichen Zwecken für Kaffee und/oder Kaffeehaltige Waren - Warenverzeichnis -"
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Hersteller kaffeehaltiger Waren:
- Formular 1844 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis" und
- Formular 1845 "Anlage zum Antrag (Vordruck 1844) auf Erteilung einer Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren"
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Steuerlagerinhaber:
- Sie füllen das jeweilige Formular vollständig aus, fügen gegebenenfalls die zusätzlichen Unterlagen bei. Jedes Formular enthält Ausfüllhinweise und gegebenenfalls weitere Informationen zum beantragten Verfahren.
- Sie senden alles per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten per Post einen Bescheid in Form einer Erlaubnis oder einer Ablehnung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 1 Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
- § 17Absatz 6 Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
- § 18 Absatz 4 Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
- §§ 4 bis 8 Kaffeesteuer-Durchführungsverordnung (KaffeeStV)
- § 12 Kaffeesteuer-Durchführungsverordnung (KaffeeStV)
- § 27 Kaffeesteuer-Durchführungsverordnung (KaffeeStV)
- § 30 Kaffeesteuer-Durchführungsverordnung (KaffeeStV)
- § 7 Absatz 2 Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben