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Erneute Anzeige vor Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung »Ingenieur« aus dem Ausland

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Als im Ausland niedergelassene Person haben Sie die erneute Erbringung Ihrer Dienstleistung unter der Bezeichnung »Ingenieur« in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen, wenn seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen ist.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben