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Erstattung des Verdienstausfalls bei Begleitung geistig oder körperlich behinderter Menschen bei stationärer Aufnahme Gewährung
[Nr.99134057080000 ]

Teaser

Als Begleitperson eines stationär behandelten Menschen mit Behinderung können Sie Krankengeld erhalten. Das Krankengeld ersetzt Ihnen den Verdienstausfall, der infolge der Begleitung entsteht.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Krankengeld als Begleitperson können Sie per Post stellen sowie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.

  • Lassen Sie sich den Nachweis vom Krankenhaus über die medizinische Notwendigkeit der Begleitung ausstellen.
  • Lassen Sie sich die Zeiten der stationären Mitaufnahme oder der ganztägigen Begleitung bescheinigen. 
  • Reichen Sie den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Begleitung und die Bescheinigung Ihrer Anwesenheitszeiten zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei der gesetzlichen Krankenkasse ein.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Abwesenheit.
  • Die gesetzliche Krankenkasse prüft Ihren Antrag sowie die Unterlagen und meldet sich bei etwaigen Rückfragen bei Ihnen.
  • Die Krankenkasse zahlt Ihnen das Krankengeld aus. 
    • Für Arbeitnehmende: Ihre Krankenkasse zahlt Ihr Krankengeld erst nachdem Ihr Arbeitgeber der Krankenkasse die erforderlichen Angaben zu Ihrem Arbeitsentgelt mitgeteilt hat.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben