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Erstaufforstung von Wald Anzeige

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Erstaufforstung von Wald bis zu einer Größe von 2 ha ist gemäß § 9 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) der unteren Waldbehörde bis spätestens zwei Monate vor ihrer Durchführung anzuzeigen.

Erstaufforstungen über 2 ha bedürfen nach § 9 NwaldLG der Genehmigung durch die untere Waldbehörde.

Sowohl die Anzeige als auch die Genehmigung können von der unteren Waldbehörde mit Auflagen versehen werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige- bzw. Genehmigungsformular
  • Kartenunterlagen über die betroffene Fläche

Kosten

Bei der Erstaufforstung fallen keine Gebühren an.