Erstaufforstung
[Nr.99048003006000 ]
Teaser
Wenn Sie die Neuanlage von Wald durch Erstaufforstung planen, müssen Sie diese anzeigen. Bei Erstaufforstungen über zwei Hektar Größe, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind, ist ein Antrag erforderlich.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre Anzeige bzw. Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Waldbehörde ein.
Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab:
Prüfung der Unterlagen durch die Waldbehörde.
Ggf. werden andere Fachbehörden beteiligt.
Prüfung und ggf. Aufnahme von Auflagen und Entscheidung über die Anzeige/ den Antrag.
Bei einer Anzeige können Sie nach Zusage der Waldbehörde bzw. frühesten nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten mit der Durchführung der Erstaufforstung beginnen.
Bei Erteilung einer Genehmigung wird der Genehmigungsbescheid an Sie übermittelt
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Genehmigung erteilt die Forstbehörde.
Die Aufgaben der Waldbehörden und der höheren Forstbehörde nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte wahr.
Zuständige Stelle
Die Genehmigung erteilt die Forstbehörde.
Die Aufgaben der Waldbehörden und der höheren Forstbehörde nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte wahr.
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben