Ersterteilung der Bergbauerlaubnis beantragen
[Nr.99020027001000 ]
Teaser
Wenn Sie oder Ihr Betrieb einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen möchten, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis online über die Plattform »BergPass« oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Erlaubnis online über die Plattform »BergPass« beantragen:
-
Rufen Sie die OnlinePlattform »BergPass« auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die Bergbehörde entscheidet allein über die Erlaubnis, führt aber meist eine Beteiligung durch: Enthält Ihr Arbeitsprogramm Maßnahmen und Gebiete, die den Aufgabenbereich anderer Behörden oder der Gemeinden als Planungsträger berühren, verteilt sie ihn anschließend an alle von dem Vorhaben betroffenen Behörden.
- Sie erhalten den Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) zugestellt und in BergPass wird eine Info angezeigt.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Zuständig ist in Niedersachsen das Landesamt für Bergbau und Geologie.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben