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Erstmalige Anzeige vor Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Beratender Ingenieur aus dem Ausland (Drittstaaten)
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Als im Ausland niedergelassene Person haben Sie die erstmalige Erbringung Ihrer Dienstleistung unter der Bezeichnung »Beratender Ingenieur« in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen.
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben