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Was erledige ich wo?

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Erstmalige Anzeige vor Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung »Ingenieur« aus dem Ausland (Drittstaaten)

Teaser

Als im Ausland niedergelassene Person haben Sie die erstmalige Erbringung Ihrer Dienstleistung unter der Bezeichnung »Ingenieur« in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben