Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
[Nr.99102159008000, 99102159008001, 99102159008002, 99102159008003, 99102159008004 ]
Teaser
Wenn Sie erstmals grenzüberschreitende Dienstleistungen in einem reglementierten Beruf oder einer reglementierten Tätigkeit in Deutschland erbringen möchten, müssen Sie dies vor Beginn der Tätigkeit anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen der zuständigen Stelle an, dass Sie grenzüberschreitende Dienstleistungen in einem reglementierten Beruf oder einer reglementierten Tätigkeit erbringen möchten.
- Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihrer Anzeige. Aus der Eingangsbestätigung geht hervor, ob eine Überprüfung Ihrer Berufsqualifikation erforderlich ist.
- Ist keine Überprüfung erforderlich, können Sie die Dienstleistung unmittelbar nach der Anzeige erbringen.
- Ist eine Überprüfung erforderlich, prüft die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation. Sie werden informiert, wenn sich die Entscheidung verzögert und erhalten einen voraussichtlichen Zeitplan.
- Stellt die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und den in Deutschland erforderlichen Qualifikationen fest, erhalten Sie Gelegenheit, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, beispielsweise durch eine Eignungsprüfung.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Zuständig ist jeweils die Stelle, die für die Berufsanerkennung des reglementierten Berufs zuständig wäre. Diese finden Sie im Anerkennungsfinder der Website www.Anerkennung-in-Deutschland.de .
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Die zulässigen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.