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Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als Immobiliardarlehenvermittler
[Nr.99050110001000 ]
Verfahrensablauf
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Antrag auf Erlaubnis
Um als Immobiliardarlehensvermittler zu arbeiten, müssen Sie unter Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte. -
Bescheid über die Erlaubnis
Die Erlaubnis wird Ihnen in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt. -
Eintrag der Erlaubnis
Nach Aufnahme der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
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Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Landkreis oder die zuständige Stadt