Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als Immobiliardarlehenvermittler
[Nr.99050110001000 ]

Verfahrensablauf

  1. Antrag auf Erlaubnis
    Um als Immobiliardarlehensvermittler zu arbeiten, müssen Sie unter Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
  2. Bescheid über die Erlaubnis
    Die Erlaubnis wird Ihnen in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt.
  3. Eintrag der Erlaubnis
    Nach Aufnahme der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Sie möchten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln oder hierzu beraten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler. Näheres erfahren Sie hier.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Landkreis oder die zuständige Stadt