Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen beantragen
[Nr.99012098001000 ]
Teaser
Die Herstellung und die wesentliche Änderung von Anlagen nach § 36 WHG, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern bedürfen der Genehmigung der Wasserbehörde.
Verfahrensablauf
Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
An die untere Wasserbehörde
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben