Seiteninhalt
Erteilung einer Instandsetzerbefugnis
[Nr.99037001069000 ]
Onlinedienste
Teaser
Betriebe, die geeichte Messgeräte Instandsetzen möchten, können die Erteilung der Instandsetzerbefugnis gemäß Mess- und Eichverordnung (MessEV) beantragen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben