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Erteilung einer verbindlichen Auskunft
[Nr.99102053001000 ]

Teaser

Um steuerliche Konsequenzen besser einschätzen zu können, haben Sie die Möglichkeit beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen Sie bei dem zuständigen Finanzamt. Grundsätzlich ist das Finanzamt für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zuständig, das im Fall der Verwirklichung des fraglichen Sachverhalts örtlich zuständig sein würde. Dabei wird es sich in den meisten Fällen um das Finanzamt handeln, bei dem Sie ohnehin steuerlich geführt werden.

Sollten Sie noch nicht steuerlich bei einem Finanzamt geführt werden, ist der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.

Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Voraussetzungen

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und hat insbesondere Folgendes zu enthalten:

  • genaue Bezeichnung des Antragstellers
  • Beschreibung des noch nicht verwirklichten Sachverhalts
  • Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses
  • ausführliche Darlegung des Rechtsproblems sowie des eigenen Rechtsstandpunkts
  • Formulierung konkreter Rechtsfragen
  • Erklärung, dass bei keiner anderen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft beantragt wurde
  • Versicherung, dass alle erforderlichen Angaben gemacht wurden und der Wahrheit entsprechen
  • Darlegung Gegenstandswert (für Gebührenberechnung)

Frist

Keine.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben