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Erteilung von Auskünften an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
[Nr.99089120023000 ]

Teaser

Wenn die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eine Auskunft bei Ihnen anfordert, müssen Sie diese Auskunft grundsätzlich erteilen.

Verfahrensablauf

Sie müssen nur handeln, wenn die FIU Sie dazu auffordert, eine Auskunft zu geben. Ihre Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bleibt hiervon unbenommen.

Auskunftsersuchen der FIU erhalten Sie:

  • per Post, per Fax oder
  • elektronisch über die Postfachfunktion des Meldeportals der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen: goAML.

Sie müssen in der Regel online antworten:

  • Registrieren Sie sich gegebenenfalls bei goAML.
    • Dazu müssen Sie unter anderem:
      • eine Hauptverantwortliche oder einen Hauptverantwortlichen Ihrer Organisation für das Thema Geldwäsche benennen und
      • Ihre sowie die Identität der oder des Hauptverantwortlichen nachweisen.
    • Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
  • Melden Sie sich bei goAML an.
  • Beantworten Sie die Auskunftsforderung über die Postfachfunktion.
  • Gegebenenfalls können Sie eingeforderte Unterlagen ebenfalls über das Postfach versenden.
  • Gegebenenfalls fordert Sie die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen auf, weitere Unterlagen einzureichen oder zusätzliche Angaben zu machen. Kommen Sie dem bitte stets nach.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben