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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
[Nr.99009055022000 ]
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Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie senden den Antrag auf Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz an die zuständige Behörde.
- Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen für eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen.
- Nach Prüfung des Antrags teilt die zuständige Behörde die Entscheidung mit.
- Abschließend schickt die Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
- Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Zuständige Stelle
- Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben