Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe anzeigen
[Nr.99089087261000 ]
Verfahrensablauf
Sie können den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe schriftlich oder online anzeigen.
Wenn Sie den Erwerb schriftlich anzeigen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular und Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) beziehungsweise Ihren Jagdschein sowie gegebenenfalls Ihren Europäischen Feuerwaffenpass an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.
Wenn Sie den Erwerb online anzeigen wollen:
- Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.
Ihre Waffenbesitzkarte beziehungsweise Ihren Jagdschein sowie gegebenenfalls Ihren Europäischen Feuerwaffenpass schicken Sie entweder per Post an die zuständige Waffenbehörde oder bringen Sie persönlich vorbei.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben