Europäische Rechtsanwältin/Europäischer Rechtsanwalt Zulassung
[Nr.99082009007000 ]
Teaser
Um in Deutschland als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen, müssen Sie die Aufnahme in eine Rechtsanwaltskammer beantragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben