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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
[Nr.99089010012000 ]

Verfahrensablauf

Den Europäischen Feuerwaffenpass können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie den Europäischen Feuerwaffenpass schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular, das aktuelle Lichtbild und Ihre Erlaubnis zum Besitz und Erwerb der Waffen (Waffenbesitzkarte - WBK) oder Ihren Jagdschein per Post an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen. Häufig wird der Europäische Waffenpass sofort ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Wenn Sie den Europäischen Feuerwaffenpass online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Antrag über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.

Das Lichtbild senden Sie entweder per Post an die zuständige Waffenbehörde oder bringen das Lichtbild bei Abholung des Europäischen Feuerwaffenpasses mit. Dort wird es dann eingeklebt.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Ansprechpunkt

Polizeipräsidium - Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Polizeipräsidium - Waffenbehörde

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben