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Europäischer Patentanwaltin/Europäischer Patentanwalt Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation zwecks Zulassung zur Patentanwaltschaft
[Nr.99150003037004 ]

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Eine Person, die im Besitz eines Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises im

Sinne des § 1 EuPAG Absätze 2 und 3 ist, kann zum Zweck der Zulassung zur

Patentanwaltschaft

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben