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Europäischer Patentanwaltin/Europäischer Patentanwalt Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation zwecks Zulassung zur Patentanwaltschaft
[Nr.99150003037004 ]
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Eine Person, die im Besitz eines Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises im
Sinne des § 1 EuPAG Absätze 2 und 3 ist, kann zum Zweck der Zulassung zur
Patentanwaltschaft
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben