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Exmatrikulation beantragen
[Nr.99061002022000 ]
Teaser
Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Studierende nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben. Studierende können sich selbst exmatrikulieren oder durch die Hochschule exmatrikuliert werden.
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt
- Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Jeweilige Immatrikulationsordnung der Nds. Universitäten und Hochschulen
Ansprechpunkt
die jeweilige Hochschule
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben