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Exmatrikulation beantragen
[Nr.99061002022000 ]

Teaser

Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Studierende nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben. Studierende können sich selbst exmatrikulieren oder durch die Hochschule exmatrikuliert werden.

Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt
  • Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Rechtsgrundlage(n)

  • Jeweilige Immatrikulationsordnung der Nds. Universitäten und Hochschulen

Ansprechpunkt

die jeweilige Hochschule

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben