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Fördermittel für die Herstellung von programmfüllenden Kinderfilmen und Kinderkurzfilmen beantragen
[Nr.99148055017000 ]

Teaser

Wenn Sie programmfüllende Kinderfilme und Kurzfilme mit erheblich deutscher kultureller Prägung produzieren, können Sie dafür Fördermittel beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fördermittel müssen Sie beim Bundesarchiv schriftlich stellen:

  • Laden sie sich das Antragsformular Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln für den Bereich Kinderfilmförderung Produktion auf dem Internetauftritt der BKM auf der Internetseite der Bundesregierung oder auf der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film herunter.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. 
  • Senden Sie den vollständigen Antrag an die Poststelle des Bundesarchivs und senden Sie eine vollständige Ausfertigung des Antrags mit den erforderlichen Unterlagen im PDF-Format per E-Mail (antrag@kjdf.org). 
  • Das Bundesarchiv leitet Ihren Antrag entsprechend weiter. 
  • Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach der Beurteilung durch eine Jury. 
  • Wurde Ihr Antrag nicht bewilligt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, werden Sie von der BKM benachrichtigt und die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt durch die Filmförderungsanstalt (FFA). 
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen (wie etwa die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Filmvorhabens), erhalten Sie von der FFA einen Zuwendungsbescheid und die Förderung wird nach Projektfortschritt in Raten auszahlt.  
     

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuständige Stelle

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben