Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" beantragen
[Nr.99400006017000 ]
Teaser
Das Programm zur europäischen Sozialpartnerrichtlinie fördert Betriebe in den Bereichen Weiterbildung, Gleichstellung, regionale Verbünde und bei innovativen Modellen.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren der ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist zweistufig. Im ersten Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im zweiten Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Die Regiestelle bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Projektumsetzung, Aspekte der Eignung und Finanzierung, Verstetigungspotenziale und Verteilungsvorgaben.
Zu Schritt 2:
- Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Projekte positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das IT-Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) gemäß Artikel 4 der EU (VO) 2021/1057 ESF-Plus-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06. 2021 (EU 2021/1057)
- Allgemeine Strukturfondsverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06. 2021 (EU 2021/1060)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Förderrichtlinie zum ESF-Programm »Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern« (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) vom 08.06.2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 15.06.2022
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben