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Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und dem Ausland
[Nr.99400221017000 ]
Teaser
Eine Förderung von kulturellen Projekten mit dem Ziel des Austausches zwischen Niedersachsen und dem Ausland können Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) beantragen.
Verfahrensablauf
- Lesen Sie die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachen und dem Ausland zur und die Hinweise zum Antrag >Kulturelle Zusammenarbeit<
- Registrieren Sie sich anschließend im Online-Antragsverfahren
- Füllen Sie alle Pflichtfelder im Online-System aus
- Füllen Sie alle Pflichtfelder des Antragsvordruck aus
- Geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente (inkl. Antragsvordruck) hoch
- Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus
- Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK)
- Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft
- Es folgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid
- Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der Antragsteller die Landesmittel nach entsprechendem Mittelabruf.
- Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
- Im Falle eines Ablehnungsbescheids ist das Verfahren mit Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs beendet
Rechtsgrundlage(n)
- § 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Allgemeine Kulturförderrichtlinie (RdErl. d. MWK vom 31.11.2021 - 05032 - VORIS 22100; Nds. MBl. Nr. 50/2021 S. 1876 - 1877)
- Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachen und dem Ausland
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben