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Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und dem Ausland
[Nr.99400221017000 ]

Teaser

Eine Förderung von kulturellen Projekten mit dem Ziel des Austausches zwischen Niedersachsen und dem Ausland können Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) beantragen.

Verfahrensablauf

  • Lesen Sie die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachen und dem Ausland zur und die Hinweise zum Antrag >Kulturelle Zusammenarbeit<
  • Registrieren Sie sich anschließend im Online-Antragsverfahren
  • Füllen Sie alle Pflichtfelder im Online-System aus
  • Füllen Sie alle Pflichtfelder des Antragsvordruck aus
  • Geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente (inkl. Antragsvordruck) hoch
  • Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus
  • Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK)
  • Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft
  • Es folgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid
  • Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der Antragsteller die Landesmittel nach entsprechendem Mittelabruf.
  • Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
  • Im Falle eines Ablehnungsbescheids ist das Verfahren mit Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs beendet

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben