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Förderung einer betrieblichen Ausbildung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die voll erwerbsgemindert sind
[Nr.99015021017000 ]
Teaser
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung derzeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, aber dennoch eine reguläre (Erst-)Ausbildung absolvieren wollen, könnten Sie mit dem Budget für Ausbildung gefördert werden.
Verfahrensablauf
Damit Sie ein Budget für Ausbildung erhalten können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
- In einem persönlichen Gespräch klären sie gemeinsam, ob das Budget für Ausbildung grundsätzlich für Sie in Frage kommt.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
- Sie reichen notwendige Unterlagen ein, zum Beispiel das Angebot einer Reha-Einrichtung über Kosten für den schulischen Teil der Ausbildung oder Beschreibungen dazu, wer die Anleitung und Begleitung wie und zu welchen Bedingungen durchführen soll.
- Abschließend prüft Ihre Beraterin oder Ihr Berater, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen, die Ausbildungsvergütung angemessen ist und entscheidet über die eingereichten Unterlagen.
- Ist die Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Fall nicht zuständig, leitet sie Ihren Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben